Kostenberechnung nach Einheitskosten Gebäude (EK)

Als Berechnungsverfahren werden Einheitskosten Gebäude (EK) bei Umnutzungen oder vollständigen Sanierungen mit umfassendem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden angewendet. Im Ergebnis des geförderten Vorhabens muss ein beheizbarer Massivbau entstehen. Bei den EK handelt es sich um einen Kostensatz in EUR pro m² der Nettoraum-Flächen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz zur Anwendung. Er setzt sich aus Erfahrungswerten zusammen und wurde über ein Gutachten ermittelt. Die Fortschreibung orientiert sich am Baupreisindex für Sachsen.

NEU! Ab dem 13. November 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge und für Bewilligungen ein Kostensatz in Höhe von 2.068 EUR pro m² der Netto-Raumflächen des förderfähigen Gebäudes bzw. Gebäudebereiches. Für Vorsteuerabzugsberechtigte kommt ein reduzierter Kostensatz in Höhe von 1.737,82 EUR pro m² zur Anwendung.

Hier finden Sie die Informationen zur Anwendung der Einheitskosten für Umnutzungen oder umfassende Sanierung von Gebäuden nach der FRL LEADER/2023:

Informationsblatt zur Anwendung Einheitskosten Gebäude (EK)

Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis EK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)

Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis EK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)