Gemeinsam den ländlichen Raum gestalten

Laut Satzung können Mitglieder der LAG sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die die Ziele der Satzung und der LES unterstützen. Da die LAG keine Beschränkungen hinsichtlich der Mitgliedschaft aufweist, wird auch das Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern gewährleistet. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er lehnt alle Bestrebungen parteipolitischer, rassistischer, konfessioneller, klassentrennender Art oder sonstiges diskriminierendes Verhalten ab. Die LAG ist offen für neue Mitglieder, die sich sowohl an den Zielen der Entwicklungsstrategie als auch an den darin enthaltenen querschnittsorientierten Themen beteiligen. Die Beitragsordnung der LAG regelt die Jahresbeiträge für natürliche und juristische Personen.

Die breitgefächerten Kompetenzen der Mitglieder befähigt die LAG, ein umfangreiches und ebenso weit gefächertes Spektrum von Kernaufgaben zu bewältigen. Zu diesen gehören:

  • die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren und die Entwicklung von Strategien für die Region
  • die Kommunikation/Bekanntmachung der regionalen Entwicklungsstrategie
  • die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren
  • die Wissensvermittlung und das Wissensmanagement
  • die Gestaltung eines Umfeldes, das regionale Identität und ein positives Klima für umwelt- und sozialverträgliche Investitionen schafft
  • die Ausarbeitung von objektiven und transparenten Kriterien für die Auswahl von Projektvorhaben und deren Anwendung im Prozess
  • die Begleitung und Unterstützung lokaler Akteurinnen und Akteure beim
    Projektmanagement
  • die Überwachung und Evaluierung von Projekte
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