Das Kernwanderwegenetz der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal
Zur Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal gehören Kommunen vom östlichen Randbereich des Landkreises Erzgebirgskreis bis zum westlichen Randbereich des Landkreises Mittelsachsen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 750 km² und zeichnet sich durch ein umfangreiches Wanderwegenetz aus. Landkreisübergreifend wurde mit der Entwicklung eines regionalen Kernwanderwegenetzes auf einer Länge von etwa 350 km ein Projekt zur Qualitätserhöhung der Wanderwege als touristisch bedeutsamen Teilbereich des bestehenden Wanderwegenetzes gestaltet. Dieses Teilnetz orientiert sich besonders an den Ansprüchen der Touristen. Das Projekt beinhaltet die Schaffung eines lückenlosen Beschilderungssystems innerhalb des Kernwanderwegenetzes, aufgewertet durch einheitlich gestaltete Bänke, Sitzgruppen, Schutzhütten sowie Informationstafeln.
Das Kernwanderwegenetz ist ein wichtiger Bestandteil des Aktivtourismus in der Erzgebirgsregion, unterstützt die touristische Wirtschaft und trägt dazu bei, durch die Schaffung qualitativ hochwertiger Angebote die Verweildauer der Gäste in der Region zu erhöhen. Das Wanderwegenetz bindet attraktive und abwechslungsreiche Naturlandschaften sowie überregional bedeutsame Sehenswürdigkeiten ein.
Es erstreckt sich über folgende Städte und Gemeinden der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal:
Augustusburg, Börnichen, Deutschneudorf, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Gornau, Großolbersdorf, Grünhainichen, Heidersdorf, Leubsdorf, Marienberg, Niederwiesa, Oederan, Olbernhau und Pockau-Lengefeld. Wir laden alle Einheimischen und Touristen herzlich ein, unsere Region zu erkunden, sich aktiv zu erholen und die waldreiche Natur zu genießen.
Fotos von der Bemusterung im Oktober 2025/ Fertigstellung geplant Sommer 2026:




Dieses Vorhaben wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossenen Haushaltes.
Diese Steuermittel wurden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.


